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Informationen über private Schuldner
Wie kommt man an die Anschrift des Schuldners? Einwohnermeldeamtauskunft (bei berechtigtem Interesse, welches ein Gläubiger in der Regel darlegen kann, können über die Anschriftmitteilung auch weitere Auskünfte wie z.B. Geburtsdatum, Vor- u. Familiennamen etc. erfragt werden). Wichtig: die Meldeanschrift besagt nur, dass der Schuldner sich dort angemeldet hat, nicht dass er dort tatsächlich wohnt. Weitere Möglichkeiten, die Anschrift des Schuldners herauszubekommen:
Wie bekommt man Auskunft über die Finanzverhältnisse des Schuldners? Es gibt drei Möglichkeiten Auskünfte über die Finanzverhältnisse des Schuldners einzuholen:
Welche Auskünfte erhält man beim Gerichtsvollzieher? Gerichtsvollzieherprotokoll: Dieses kann wertvolle Hinweise über erfolglose Pfändungen für die weitere Vollstreckung liefern. Auch ein persönliches Telefonat mit dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann Informationen liefern, denn der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, seine Erkenntnisse über Geldforderungen und Arbeitgeber des Schuldners dem Gläubiger mitzuteilen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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