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Informationen über private Schuldner

  Wie kommt man an die Anschrift des Schuldners?
  Wie bekommt man Auskunft über die Finanzverhältnisse des Schuldners?
  Welche Auskünfte erhält man beim Gerichtsvollzieher?

Wie kommt man an die Anschrift des Schuldners?

Einwohnermeldeamtauskunft (bei berechtigtem Interesse, welches ein Gläubiger in der Regel darlegen kann, können über die Anschriftmitteilung auch weitere Auskünfte wie z.B. Geburtsdatum, Vor- u. Familiennamen etc. erfragt werden).

Wichtig: die Meldeanschrift besagt nur, dass der Schuldner sich dort angemeldet hat, nicht dass er dort tatsächlich wohnt.

Weitere Möglichkeiten, die Anschrift des Schuldners herauszubekommen:

Postfach (auf Anfrage teilt die Deutsche Post AG Name und Anschrift des Postfachinhabers mit) 
Internetrecherche
Detekteien

 

Wie bekommt man Auskunft über die Finanzverhältnisse des Schuldners?

Es gibt drei Möglichkeiten Auskünfte über die Finanzverhältnisse des Schuldners einzuholen:

Bank- und Kreditauskunft: Aufgrund des bestehenden Datenschutzes sind z.B. Bankauskünfte über Privatpersonen von deren Zustimmung abhängig. Daher bleibt einem nichts anderes als eine fehlende Zustimmung als negatives Bonitätsindiz zu werten.

Schuldnerregister: Durch eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht kann man feststellen, ob ein Schuldner sogar schon im Schuldnerregister eingetragen ist, was eindeutig als negatives Bonitätsindiz zu werten wäre; wichtig: es gibt viele zahlungsunfähige Schuldner, die noch nicht im Schuldnerregister eingetragen sind.

Schufa-Auskunft: Insbesondere Banken und Versandhändler führen im Rahmen der Schutzgemeinschaft für Abzahlungskäufe (Schufa) ein bundesweites privates Schuldnerregister. Jeder Gläubiger kann von seinem künftigen Schuldner die Vorlage eines solchen Auszuges verlangen (Kosten: etwa DM 20,-).

 

Welche Auskünfte erhält man beim Gerichtsvollzieher?

Gerichtsvollzieherprotokoll: Dieses kann wertvolle Hinweise über erfolglose Pfändungen für die weitere Vollstreckung liefern. Auch ein persönliches Telefonat mit dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann Informationen liefern, denn der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, seine Erkenntnisse über Geldforderungen und Arbeitgeber des Schuldners dem Gläubiger mitzuteilen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!         

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