Informationen über
private Schuldner
Wie
kommt man an die Anschrift des Schuldners?
Wie
bekommt man Auskunft über die Finanzverhältnisse des Schuldners?
Welche
Auskünfte erhält man beim Gerichtsvollzieher?
Wie kommt man an
die Anschrift des Schuldners?
Einwohnermeldeamtauskunft (bei berechtigtem Interesse, welches ein Gläubiger
in der Regel darlegen kann, können über die Anschriftmitteilung auch weitere
Auskünfte wie z.B. Geburtsdatum, Vor- u. Familiennamen etc. erfragt werden).
Wichtig: die Meldeanschrift
besagt nur, dass der Schuldner sich dort angemeldet hat, nicht dass er dort
tatsächlich wohnt.
Weitere Möglichkeiten, die Anschrift des Schuldners
herauszubekommen:
| Postfach (auf Anfrage teilt die Deutsche Post AG Name
und Anschrift des Postfachinhabers mit) |
| Internetrecherche |
| Detekteien |
Wie bekommt man
Auskunft über die Finanzverhältnisse des Schuldners?
Es gibt drei Möglichkeiten Auskünfte über die Finanzverhältnisse des
Schuldners einzuholen:
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Bank- und Kreditauskunft:
Aufgrund des bestehenden Datenschutzes sind z.B. Bankauskünfte über
Privatpersonen von deren Zustimmung abhängig. Daher bleibt einem nichts
anderes als eine fehlende Zustimmung als negatives Bonitätsindiz zu werten. |
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Schuldnerregister:
Durch eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht kann man feststellen, ob
ein Schuldner sogar schon im Schuldnerregister eingetragen ist, was
eindeutig als negatives Bonitätsindiz zu werten wäre; wichtig: es gibt
viele zahlungsunfähige Schuldner, die noch nicht im Schuldnerregister
eingetragen sind. |
| Schufa-Auskunft:
Insbesondere Banken und Versandhändler führen im Rahmen der
Schutzgemeinschaft für Abzahlungskäufe (Schufa) ein bundesweites privates
Schuldnerregister. Jeder Gläubiger kann von seinem künftigen Schuldner die
Vorlage eines solchen Auszuges verlangen (Kosten: etwa DM 20,-). |
Welche Auskünfte
erhält man beim Gerichtsvollzieher?
Gerichtsvollzieherprotokoll: Dieses kann wertvolle Hinweise über erfolglose
Pfändungen für die weitere Vollstreckung liefern. Auch ein persönliches
Telefonat mit dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann Informationen
liefern, denn der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, seine Erkenntnisse über
Geldforderungen und Arbeitgeber des Schuldners dem Gläubiger mitzuteilen.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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