Allgemeines Versicherungsrecht
Gegenstände von Versicherungsverträgen
Leistung des Versicherers
Pflichten des Versicherungsnehmers
Gegenstände von Versicherungsverträgen
Für die Übernahme des Schadensrisikos bekommt der Versicherer
(Versicherungsunternehmen) vom Versicherten eine Prämie (Versicherungsbeitrag). Dafür
zahlt der Versicherer je nach Versicherung im Schadensfall eine bestimmte Summe oder kommt
für den entstandenen Schaden auf.
Versicherungen können nach dem, was in den entsprechenden Versicherungsverträgen
versichert ist, unterschieden werden:
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Schadenversicherung: Die Versicherung deckt einen Schaden ab,
der nicht vorhersehbar ist und über den nicht bekannt ist, ob er jemals eintritt oder
nicht sowie welche Höhe ein Schaden annimmt (z.B. Hausratversicherung). |
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Summenversicherung: Die Versicherung zahlt an den Versicherten
im Schadensfall eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe (z.B. Lebensversicherung,
Krankenhaustagegeldversicherung). |
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Güterversicherung: Versicherung, die einen Schaden an einer
Sache abdeckt (z.B. Hausratversicherungen) |
| Personenversicherung: Versicherung, die einen Schaden an
Personen abdeckt (z.B. Kranken, Unfallversicherung) |
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages wird dem Versicherungsnehmer in der Regel
ein Versicherungsschein (Versicherungspolice) ausgestellt. Dieser ist zwar zum
Abschluss
des Vertrages nicht erforderlich, beweist aber das Zustandekommen des Vertrages.
Leistung des Versicherers
In dem Versicherungsvertrag wird aufgeführt, was eine Versicherung leistet. Diese
Leistung umfasst grundsätzlich drei Bereiche:
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Versichertes Interesse: Eine Versicherung besteht, um einen
Schaden von einem bestimmten Gegenstand oder Gut (z.B. Leben) gegen Beeinträchtigung zu
schützen. |
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Versicherte Gefahr: Die Größe des Risikos, das von der
Versicherung übernommen wird, hängt davon ab, wie wahrscheinlich der Eintritt des
Schadensfalles ist. |
| Versicherungsfall (Schadensfall): Tritt ein, wenn das Ereignis
aufgetreten ist, bei dem die Leistung des Versicherers erforderlich wird. |
Pflichten des Versicherungsnehmers
Im wesentlichen muss der Versicherungsnehmer zwei Arten von Pflichten erfüllen:
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Regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge: Diese sind
im Vertrag festgelegt. Werden Sie nicht bezahlt, entfällt der Versicherungsschutz oder
wird zumindest gefährdet. |
| Obliegenheiten: Dies sind Verhaltensregeln, die der
Versicherungsnehmer einhalten muss (z.B. Abschließen des Fahrrades bei einer
Fahrraddiebstahlversicherung), die im Versicherungsvertrag festgelegt sind, damit im
Schadensfall von der Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung
erbracht wird. |
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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