Vorgehen bei Kündigung
eines Versicherungsvertrages
Wie und wann sollte eine Versicherung gekündigt
werden?
Wie kommt man aus langfristigen Versicherungsverträgen heraus?
Was ist zu tun,
wenn die Versicherung die Kündigung nicht akzeptiert?
Wie und wann sollte eine Versicherung
gekündigt werden?
Versicherungen, die nicht benötigt werden, sollten umgehend gekündigt werden, um das
Geld, das aktuell für Versicherungsprämien ausgegeben wird, so schnell wie möglich
einzusparen.
Sollen Versicherungen durch kostengünstigere ersetzt werden, hängt die Entscheidung
zum Versicherungswechsel entscheidend von den Kündigungsbedingungen ab. Bei einer
privaten Krankenversicherung ist aus diesem Grund ein Versicherungswechsel daher nur selten zu
empfehlen.
Nachfolgend sind die Kündigungsmöglichkeiten nach Versicherungsarten aufgeführt:
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Sachversicherungen können nach jedem Schadensfall gekündigt werden. |
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Kfz-Versicherungen lassen sich jedes Jahr kündigen |
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Lebensversicherungen sollten nicht gekündigt werden, sondern stattdessen eine
Beitragsfreistellung veranlasst werden (siehe auch Herauskommen aus langfristigen
Versicherungen) |
| Unfallversicherungen können bei Entschädigungsanspruch gekündigt werden |
W ie
kommt man aus langfristigen Versicherungsverträgen heraus?
Abhängig, wann Sie einen Versicherungsvertrag geschlossen haben, sind die
Möglichkeiten aus diesem herauszukommen unterschiedlich:
| Verträge vor 1991:
Diese können gekündigt werden, wenn mit dem Versicherungsvertreter nicht
ausdrücklich über die Laufzeit des Vertrages gesprochen wurde oder diese nicht
ausgehandelt wurde. bzw. die Formulierung oder Gestaltung der
Laufzeitvereinbarung im Versicherungsantrag zu bemängeln sind.
. |
| Verträge zwischen 1991 und Mitte 1994:
Ein Kündigungsrecht besteht hier, wenn bei
Vertragsschluss keine alternativen Laufzeiten (1, 3, 5, 10 Jahre) bzw.
entsprechend der Länge der Verträge keine Beitragsnachlässe angeboten
wurden. Weiterhin besteht ein Widerrufsrecht, wenn der Versicherte bei
Vertragsabschluss hinsichtlich seines Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt
wurde.
. |
| Verträge zwischen Mitte 1994 und Ende 1994:
Hier gilt das auch heute noch gültige
Kündigungsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht in aller Regel jedoch nicht
mehr.
. |
| Verträge
nach 1995:
Heute gilt ein gesetzliches Kündigungsrecht jeweils zum Ende des
fünften Versicherungsjahres. Das Ein muss den Versicherer 3 Monate vor Ende
dieses Zeitpunktes erreichen. Erhalten Sie fehlerhafte
Verbraucherinformationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines
Versicherungsvertrages (was häufig der Fall ist) besteht zudem nicht selten
die Möglichkeit einen Versicherungsvertrag zu widerrufen bzw. diesem zu
widersprechen. Letztere Möglichkeit besteht bis maximal 1 Jahr nach Zahlung
der ersten Versicherungsprämie. Bei Lebens- und Rentenversicherung ist
unter bestimmten Umständen auch nach diesem Zeitraum noch ein Herauskommen
aus der Versicherung möglich. |
Was ist zu tun, wenn die Versicherung die
Kündigung nicht akzeptiert?
Sollte Ihre Versicherung die Kündigung eines Versicherungsvertrages zu einem
bestimmten Datum nicht akzeptieren, obwohl Sie der Ansicht sind, dass Sie gemäß der
Vertragsbedingungen berechtigt sind, die Versicherung zu kündigen, besteht zunächst die
Möglichkeit den zugrundeliegenden Sachverhalt rechtlich zu prüfen. Zu diesem Zweck
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Vorlage des Versicherungsvertrages und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes
kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsausichten
aussehen, wenn Sie Ihr Anliegen gegenüber der Versicherung geltend machen wollen.
Weiterhin können Sie uns beauftragen, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung
wahrzunehmen, um die Vertragskündigung des Versicherungsvertrages in Ihrem Sinne
gegenüber dem Versicherungsunternehmen durchzusetzen.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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