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Alkohol am Steuer

  Wo liegen die Promillegrenzen?
  Welche Maßnahmen sind bei Alkoholkontrollen zulässig?

Wo liegen die Promillegrenzen?

Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern. 

Ab 1,6 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern.

Ab 0,3 Promille: relative Fahruntüchtigkeit, d.h. es müssen im Einzelfall noch weitere Umstände hinzukommen, um eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nachzuweisen.

Ab 0,5 Promille: ordnungswidriges Verhalten gem. § 24a Abs.1 Nr.2 StVG

Ab 0,8 Promille: ordnungswidriges Verhalten gem. § 24a Abs.1 Nr.1 StVG

Je nach dem, welche Promillegrenze man aufweist, kommt ein Ordnungswidrigkeits- oder ein Strafverfahren in Betracht.

  Strafen für Alkohol am Steuer gemäß Bußgeldkatalog

 

Welche Maßnahmen sind bei Alkoholkontrollen zulässig?

Das Ergebnis einer Messung der Alkoholkonzentration in der Atemluft durch die neuen Messgeräte reicht bei entsprechendem Wert zum Beweis einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs.1 StVG aus. In solch einem Fall kann eine Blutprobe entfallen. Ein Anspruch auf Durchführung einer Atemalkohol-Analyse besteht nicht. Eine Blutentnahme ist weiterhin zulässig und wird insbesondere im strafrechtlichen Bereich das gebotene Beweismittel sein.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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