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Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis Wann
droht ein Fahrverbot? Im Falle eines Fahrverbots bleibt zwar die Fahrerlaubnis bestehen, jedoch darf man 1-3 Monate keinen Gebrauch von dieser machen, d.h. keine Kraftfahrzeuge (auch keine Mofas) führen. Wichtig: Die Fahrverbotsfrist läuft erst, wenn alle Führerscheine (auch der Bundeswehr- oder internationale Führerschein) bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde hinterlegt wurden. Fahrverbote gemäß Bußgeldkatalog Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?Als Nachweis dafür, dass man in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, erhält man den Führerschein. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird gleichzeitig der Führerschein eingezogen. Es kann beispielsweise folgende Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis geben:
Wenn die zuständige Behörde an der Fahrtüchtigkeit einer Person zweifelt, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Sollte man eine solche Untersuchung verweigern, wird allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen. Nach Ablauf der Sperrfristen kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden (entsprechende Antragsformulare gibt es bei der Führerscheinstelle der zuständigen Gemeinde des Wohnortes). In folgenden Fällen werden zusätzlich Auflagen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet:
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