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Alkohol am Steuer

Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von  Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt
Ab 0,3 ‰
Alkohol zeigt Wirkung

 -

 

   

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre) 

   

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre) 

Ab 0,5 ‰
doppeltes Unfallrisiko


Geldbuße bis 1.500 € 

     

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
(bis 5 Jahre)

    

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre) 

Schadenersatz,
Schmerzensgeld und evt. Rente an die Opfer

Ab 0,8 ‰
vierfaches Unfallrisiko
    


Geldbuße bis 3.000 DM 

    

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug
 (bis 5 Jahre)

   

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre)

Schadenersatz,
Schmerzensgeld und evt. Rente an die Opfer

 

Ab 1,1 ‰ über
zehnfaches Unfallrisiko
    

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre)

    

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre)  

   

Geldstrafe oder
Freiheitsentzug 
(bis 5 Jahre)

Schadenersatz,
Schmerzensgeld und evt. Rente an die Opfer

 

Punkt in Flensburg

Fahrverbot bis 3 Monate

Entziehung der Fahrerlaubnis: 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer

Der Bußgeldkatalog wird veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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