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Verkehrsverstöße gegenüber Fußgängern und von Radfahrern

Verstöße gegenüber Fußgängern

Tatbestand € Punkte
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 50

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Verstöße

Tatbestand €
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer 50
einzelne Verstöße:
- Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung
- Rechtsbleiben beim Linksabbiegen
- Absteigen beim indirekten Linksabbiegen
- Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung
- Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
- Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg
je 10
Verstoß gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung):
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung 

15
20
25
Fahren entgegen der Einbahnstraße 15
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung:
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung 
10

20
25
30

  Der Bußgeldkatalog wird veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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