Verkehrsverstöße gegenüber
Fußgängern und von Radfahrern
Verstöße
gegenüber
Fußgängern
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Tatbestand |
€ |
Punkte
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An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
50 |
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Tatbestand |
€ |
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer |
50 |
einzelne Verstöße:
- Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung
- Rechtsbleiben beim Linksabbiegen
- Absteigen beim indirekten Linksabbiegen
- Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung
- Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
- Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg |
je
10 |
Verstoß
gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung):
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung |
15
20
25 |
Fahren entgegen der Einbahnstraße |
15 |
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung:
- jeweils mit Behinderung
- jeweils mit Gefährdung
- jeweils mit Sachbeschädigung |
10
20
25
30 |
Der
Bußgeldkatalog wird veröffentlicht vom Bundesministerium
für Verkehr
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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