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Ebene nach oben Reisevertrag Reisemängel Time-Sharing Reiseversicherung § 651a-l BGB

 

Reisemängel

War eine Reise mangelhaft, ist der Reisende nicht nur frustriert, sondern will auch einen Teil seines Geldes zurück oder erhebt sogar Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter. Doch zuvor müssen die Reisemängel beim Reiseveranstalter reklamiert werden.

Das Recht bei Reisemängeln umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Reklamation von Reisemängeln:   
[Image] Rechtsgrundlagen: § 651c,e,g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
[Image] Informationen zur Reklamation von Reisemängeln
[Image] Informationen zu typischen Mängeln bei der Unterkunft
[Image] Informationen zu typischen Mängeln bei der Verpflegung
[Image] Informationen zu typischen Mängeln beim Reisetransport
[Image] Frankfurter-Tabelle zu Reisemängeln
[Image]
Entscheidungen und Urteile

Minderung des Reisepreises:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 651d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
[Image] Informationen zur Minderung des Reisepreises
[Image] Entscheidungen und Urteile

Schadensersatz:
[Image] Rechtsgrundlagen: § 651f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
[Image] Informationen zum Anspruch auf Schadensersatz
[Image] Entscheidungen und Urteile

 

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