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Kranken- und UnfallversicherungZur Versicherungsgrundversorgung eines jeden gehört die Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Anderen steht die Möglichkeit offen, sich privat oder gesetzlich zu versichern, wieder andere sind gezwungen, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Neben der Krankenkasse ist es möglich, sich für bestimmte Leistungen (Kranken- und Krankenhaustagegeld u.ä.) privat zusätzlich zu versichern. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich gegen Unfall oder Krankheit bei Auslandsaufenthalten zu versichern. Das Kranken- und Unfallversicherungsrecht umfasst somit im
wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen
in der Rechtsprechung abrufen können:
Die durch Link zu erreichenden Gesetzestexte werden Ihnen über die Internet-Seiten von versicherungsbuero.com bereitgestellt. bereitgestellt. Sie haben damit Zugriff auf das VVG in einer Version von 1995. Eine aktuelle Version des VVG finden Sie bei REFACT-Online.
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