Informationen zur
Insassen-Unfallversicherung
Wer ist durch
eine Insassen-Unfallversicherung
versichert?
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Was leisten Insassen-Unfallversicherungen?
Vorgehen im Schadensfall
Wer ist durch Insassen-Unfallversicherungen
versichert?
Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten
Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern.
Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der
Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen.
Der Sinn einer Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel häufig zweifelhaft, wenn
andere Versicherungen die auftretenden Schäden bereits abdecken:
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Kfz-Haftpflicht: Entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die
verunglückten Insassen |
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Krankenversicherung: Ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt
und Heilkosten und 80% des Verdienstausfalls nach Ablauf von 6 Wochen. |
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Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt
der Arbeitgeber den Verdienstausfall |
| gesetzliche Renten-, Unfall- und Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit
leisten diese Versicherungen den Insassen eine Rentenzahlung |
Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die
Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
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Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis
(z.B. ein Tier) verursacht wurden |
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Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der
ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer |
| bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private
Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können |
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach zwei Systemen abgeschlossen werden:
| Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert |
| Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert |
Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme. Häufige Versicherungssummen sind 50.000 DM im Todesfalle und 100.000
DM bei Invalidität.
Was leisten Insassen-Unfallversicherungen?
Insassen-Unfallversicherungen erbringen im Schadensfall folgende Leistungen:
| Im Todesfall: Auszahlung der Versicherungssumme |
| Bei Tod von Kindern unter 14 Jahren: Auszahlung von höchstens 10.000 DM |
| Bei Invalidität: entsprechend des Invaliditätsgrades einen Prozentsatz der
Versicherungssumme |
| Insassen, die am Unfalltag 65 Jahre oder älter sind, erhalten eine Rente |
Vorgehen beim Schadensfall
Bei einem Unfall mit verletzten Insassen, muss der Versicherer unverzüglich informiert
werden. Werden Insassen tödlich verletzt, ist der Versicherer davon sogar innerhalb von
48 Stunden davon in Kenntnis zu setzen.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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