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Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung Wer ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung
versichert? Wer ist durch eine Kfz- Haftpflichtversicherung versichert? Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dadurch wird der Schadenersatz für Verkehrsopfer garantiert, auch wenn der den Schaden verursachende Kfz-Halter nicht im Stande ist, den Schaden zu begleichen bzw. aufgrund der Schadenersatzpflicht finanziell ruiniert wird. Innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung sind versichert:
Außerdem werden auch Reisemietwagen-Hafpflichtversicherungen angeboten. Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge? Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach folgenden Faktoren:
Aufgrund der Höhe der Schäden, die bei einem Unfall verursacht werden können (z.B. durch dauerhafte Ansprüche aufgrund von durch Unfall verursachte Invalidität), ist eine hohe Mindestdeckungssumme zu empfehlen (z.B. 7,5 Millionen DM). Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung? Von der Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Leistungen im Schadensfall erbracht:
Nicht abgedeckt werden von der Versicherung die Kosten eines Strafverfahrens sowie die Kosten für eine Nebenklage. Innerhalb einer Woche sollten Sie den Schaden dem Versicherer melden - unabhängig davon, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Schäden, die unter 500 DM liegen bzw. die Sie selbst regulieren wollen, brauchen Sie nicht zu melden. Ohne Zustimmung des Versicherers ist von der Anerkennung eines Anspruch eines Unfallgeschädigten auf jeden Fall abzuraten. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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