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Informationen zur Elternzeit (Erziehungsurlaub) Wer bekommt
Elternzeit (Erziehungsurlaub)? Wer bekommt Elternzeit (Erziehungsurlaub)? Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsurlaub:
Folgende Punkte sprechen gegen einen Anspruch auf Erziehungsurlaub:
Welche Rechte sind mit der Elternzeit (Erziehungsurlaub) verbunden? Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Mutter und Vater können maximal drei Jahre gleichzeitig Erziehungsurlaub (Elternzeit) nehmen. Es ist eine Übertragung von bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes möglich, wenn das Kind nach dem 01.01.2001. geboren ist. Ein Wechsel des Urlaubs zwischen den Urlaubsberechtigten ist bis zu dreimal zulässig. Der Erziehungsurlaub kann vorzeitig beendet werden oder wenn der Arbeitgeber zustimmt, verlängert werden. Während des Erziehungsurlaubes ist Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt (bei gemeinsamer Elternzeit sind so 60 Stunden/Woche möglich (30 + 30)). Teilerwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Es besteht zudem ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit auf 15 bis 30 Wochenstunden (gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten). Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem Erziehungsurlaub verlangt worden ist, höchstens jedoch sechs Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes und während des Erziehungsurlaubes nicht kündigen. Überdies besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit Wie bekommt man Elternzeit (Erziehungsurlaub)? Der Erziehungsurlaub muss mindestens sechs Wochen nach der Mutterschutzfrist, in anderen Fällen 8 Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem der Urlaub beginnen soll, von dem Arbeitgeber verlangt werden. Dabei ist anzugeben, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume der Urlaub in Anspruch genommen werden soll. Was kann man tun, wenn Elternzeit (Erziehungsurlaub) verweigert wird? Bei Zweifeln, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Erziehungsurlaub vorliegen, hat die Erziehungsgeldstelle auf Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers über den Erziehungsurlaub zu entscheiden. Nähere Informationen erhalten u.a. Sie beim zuständigen Versorgungsamt. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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