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Informationen zur Funktionsweise des Domain-Name-Systems

[Image] Wie funktioniert das Domain-Name-System?
[Image] Wie sind Domain-Namen aufgebaut?
[Image] Welche rechtlichen Probleme ergeben sich aufgrund des Domain-Name-Systems?
[Image] Was ist beim Handel mit Domain-Namen zu beachten?

Wie funktioniert das Domain-Name-System?

Grundsätzlich erreicht man Domains im Internet über Adressen. Diese sogenannten IP-Adressen stellen zunächst nur eine bestimmte Zahlenkombination dar. Über das Domain-Name-System kann jedoch aus Gründen der Anwenderfreundlichkeit jeder IP-Adresse ein individueller Name zugeordnet werden. Damit jede Adresse im Internet eindeutig ist, darf jeder Domain-Name weltweit nur einmal für eine Domain verwendet werden. Daher werden weltweite Domain-Namen in der Praxis von der Gesellschaft InterNIC registriert, in Europa wird die Domainregistrierung über das Reseaux IP Europeans - Network Coordination Center (RIPE-NCC) geregelt, für deutsche Domains über den Interessenverbund Deutsches Network Information Center (IV-DENIC).

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Wie sind Domain-Namen aufgebaut?

In der Regel haben Domain-Namen folgende Form: http://www.rechtspraxis.net. Dabei steht "http" im weitesten Sinne für Hypertext, für die im Internet verwendete Konvertierungsart der Internet-Seiten und "www" für WorldWideWeb. Es folgt der Name (hier: "rechtspraxis") und dann das Suffix (hier "net"), das auch eine Länderkennung sein kann z.B. "de" für Deutschland oder "ch" für die Schweiz. Die Suffixe "com" stehen für "company", "org" für "organisation" und "net" für "net". Dabei geben die Suffixe keinen Hinweis über den tatsächlichen Sitz oder den Charakter einer Unternehmung. So kann sich hinter einer Internet-Seite mit "de"-Suffix durchaus ein Unternehmen mit Sitz in Südkorea verbergen.

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Welche rechtlichen Probleme ergeben sich aufgrund des Domain-Namen-Systems?

Durch die Domain-Namen wird nach heutiger Rechtsprechung kein bestimmtes Rechtssubjekt identifiziert, sondern lediglich ein Server bzw. eine Domain als Empfänger adressiert. Allerdings besitzt der Domain-Name eine Namensfunktion, wenn diese die Bezeichnung einer Person oder eines Unternehmens darstellt, die/das durch die Angabe des Domain-Namens via Internet erreichbar ist. Damit besitzen Domain-Namen eine unternehmenskennzeichnende Funktion und sind nicht vergleichbar mit Telefonnummern oder Postleitzahlen.

Bei der Vergabe von Domain-Namen besteht das grundsätzliche Problem auf welcher rechtlichen Grundlage Domain-Namen für Unternehmen geschützt werden können bzw. Konkurrenten die Untersagung der Benutzung bestimmter Domain-Namen möglich ist. Mit der Registrierung eines Domain-Namens wird nach heutiger rechtlicher Auffassung kein Schutzrecht begründet, das anderen Kennzeichenrechten entgegengehalten werden kann. Dem steht die Ansicht entgegen, dass das Namensrecht ein geschütztes Recht ist, das auch für Pseudonyme gilt und damit vom Prinzip auch auf Domain-Namen angewendet werden müsste.

Besondere Rechtsprobleme ergeben sich somit in zweierlei Hinsicht:

der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und Namen gegen die Benutzung als Domain-Namen
die Geltung des Markenschutzes für Domain-Namen außerhalb des Internets

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Was ist beim Handel mit Domain-Namen zu beachten?

Die Reservierung einer Domain allein zu dem Zweck einen anderen an der Nutzung des Domain-Namens zu hindern, wird rechtlich als sittenwidrig angesehen. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf die Freigabe des entsprechenden Domain-Namens.

Wenn jedoch private Personen Domain-Namen bekannter Marken und Kennzeichen mit der Absicht registrieren lassen, diese den Marken- bzw. Kennzeicheninhabern zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen, so ist es schwierig gegen dieses Vorgehen rechtlich Einwände zu erheben, da der privaten Verwendung der Marken und Kennzeichen als Adressierung von Internet-Seiten, deren Inhalte in keinem Zusammenhang mit den Marken und Kennzeichen stehen, praktisch nichts entgegensteht.

Zulässig ist dagegen der Handel mit Domain-Namen, die Gattungsbezeichnungen oder beschreibenden Angaben zum Gegenstand haben (z.B. "telefon.de", "uhr.de", "kaufhaus.de" u.ä.), da der Handel mit diesen Namen keine Rechte anderer verletzt. Insbesondere werden durch den Handel keine Kennzeichenrechte verletzt, obwohl die Domain-Namen für Unternehmen ganz erhebliche Wettbewerbsvorteile auf dem Internet-Markt zur Folge haben können.

[Image] Folgende in der Linksammlung von Online-Recht aufgeführten Aufsätze und Beiträge beschäftigen sich ausführlich mit den Problemen des Domain-Namen-Rechts.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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