|
Schweigepflicht und Datenschutz Schweigepflicht
des Arztes Grundsätzlich besteht eine ärztliche Schweigepflicht gegenüber jedermann. Dies gilt auch über den Tod des Patienten hinaus. Jedoch kann es unter Umständen notwendige Ausnahmen geben in folgenden Fällen:
Die Voraussetzungen, ob die Schweigepflicht in zuvor aufgeführten Fällen ausnahmsweise gelockert bzw. aufgehoben werden darf, ist anhand des Einzelfalles zu überprüfen. Verstöße des Arztes gegen die ärztliche Schweigepflicht sind strafbar. Der Datenschutz erstreckt sich insbesondere auf die Krankenunterlagen, aber auch auf Unterlagen, die z.B. zu Forschungszwecken angefertigt werden. Vor einer Veröffentlichung von Unterlagen, die dem Datenschutz unterliegen, ist zuvor die schriftliche Erlaubnis des Patienten einzuholen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
. |