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Scheinselbständigkeit
Was bedeutet Scheinselbständigkeit? Keine Arbeitsverhältnisse sind solche Rechtsbeziehungen, die rechtlich und tatsächlich als freie Mitarbeiterverhältnisse, Beraterverträge oder Werkverträge ausgestaltet sind. Die in diesen Rechtsbeziehungen Tätigen sind als Selbständige zu bezeichnen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil nur bei Arbeitnehmern die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung von Sozialversicherungsabgaben besteht. Wird eine selbständige Beschäftigung vorgetäuscht wir, in Wahrheit aber ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis spricht man daher von "Scheinselbständigkeit". Diese Art der Beschäftigung ist für Arbeitgeber attraktiv, da diese für Selbständige keine Beträge zur Sozialversicherung abführen. Unter welchen Umständen besteht eine Scheinselbständigkeit?Hinsichtlich einer erwerbstätigen Person wird ihr Status als Beschäftigter und damit als Arbeitnehmer vermutet, wenn sie 3 der folgenden 5 Merkmale erfüllt:
Ist jemand z.B. in einem Unternehmen offiziell als Selbständiger tätig, erfüllt aber mind. 3 der oben genannten 5 Merkmale, so ist er lediglich Scheinselbständiger. Dies hat zur Folge, dass Arbeitgeber und Scheinselbständiger sich alle Beträge zur Sozialversicherung teilen müssen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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