Gründe
für eine außerordentliche Kündigung
Wann darf grundsätzlich eine
außerordentliche Kündigung erfolgen?
Alphabetische Auflistung von Gründen
für eine außerordentliche Kündigung
Wann darf grundsätzlich
eine außerordentliche Kündigung erfolgen?
Ein Arbeitsverhältnis (auch:
Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse,
Heimarbeitsverhältnisse) ist generell aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein
wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter
Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider
Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
unzumutbar machen.
Die unten alphabetisch aufgeführten Punkte sind grundsätzlich geeignet, eine
außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Es gibt jedoch auch Sachverhalte, die als Kündigungsgründe ausscheiden.
Hierzu zählen vor allem Gründe, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers
auswirken dürfen wie Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche
Betätigung und solche, die dem Arbeitgeber schon vor der Einstellung bekannt waren
oder solche, die nicht geeignet sind, sich auf das Arbeitsverhältnis negativ auszuwirken.
Alphabetisch Auflistung
von Gründen für eine außerordentliche Kündigung:
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Alkohol -
Sofern der Alkoholsucht ein medizinischer Krankheitswert zukommt, gelten die
Voraussetzungen für die krankheitsbedingte Kündigung. Zunächst muss der
Arbeitgeber die Durchführung einer Entziehungskur ermöglichen. Gilt im
Betrieb ein Alkoholverbot, so muss ein Verstoß hiergegen vor dem Ausspruch
einer personenbedingten Kündigung abgemahnt werden. Die Trunkenheit eines
Berufskraftfahrers rechtfertigt regelmäßig eine außerordentliche Kündigung..
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Anzeigen gegen Arbeitgeber stellen mit Ausnahme von Anzeigen wegen schwerwiegender
Straftaten einen Verstoß gegen die Treuepflicht dar..
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Arbeitsbummelei, Arbeitsverweigerung - Erreichen Fehlzeiten
- auch unverschuldete - die Länge eines
Urlaubs oder der Kündigungsfrist kann eine außerordentliche Kündigung möglich
sein. Wer in regelmäßigen Abständen unpünktlich zur Arbeit erscheint und
deshalb bereits abgemahnt wurde kann u.U. fristlos gekündigt werden, da dies
einer Arbeitsverweigerung gleich kommen kann. Ebenso bei Erschleichen von
Arbeitsbefreiungen zwecks Nebenjob..
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Arbeitskampf und die Teilnahme an zulässigen Streiks und Warnstreiks ist
regelmäßig kein Kündigungsgrund..
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Arbeitsschutzbestimmungen - Bei wiederholten
Verletzungen ist eine außerordentliche Kündigung möglich, sofern dadurch
erhebliche Gefahren entstehen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein geringer
Schaden entstanden ist..
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Beharrliche Arbeitsverweigerung erlaubt eine außerordentliche Kündigung, wenn der
Arbeitnehmer bewusst und nachhaltig Arbeitsanweisungen nicht befolgt. Es kann
bereits die beharrliche Verweigerung einer Anweisung reichen.
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Beleidigung, Ausländerdiskriminierung rechtfertigen eine
außerordentliche Kündigung, wenn sie innerhalb des Betriebes erfolgen. .
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Betriebsveräußerung berechtigt nicht zur außerordentliche Kündigung. Ebenso
wenig die Betriebsschließung oder vorübergehende Stillegung.
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Druckkündigung - Hat der Arbeitgeber auf
Druck von dritter Seite nur die Wahl, den Arbeitnehmer zu entlassen oder schwere
wirtschaftliche Nachteile hinzunehmen, wird in der Regel eine
außerordentliche Kündigung möglich sein. .
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Haft - Je
nach Art und Ausmaß der zu verbüßenden Haft kommt eine außerordentliche
Kündigung in Betracht. So z.B. bei einer zu verbüßenden Reststrafe von 5
Monaten..
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HIV-Infektion rechtfertigt regelmäßig keine außerordentliche Kündigung. Verlangt
die Belegschaft die Kündigung eines HIV infizierten Arbeitnehmers kommt
allenfalls eine Kündigung nach den Grundsätzen der Druckkündigung in
Betracht.
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Krankheit
kann, bei häufigen und langfristigen Erkrankungen einen Grund für eine a.K.
darstellen. Der Arbeitgeber muss allerdings die Fehlzeiten im Streitfall nach
Anzahl, Dauer und zeitlicher Abfolge genau bezeichnen. .
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Nebentätigkeiten können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn sie
während des Erholungsurlaubes ungenehmigt erfolgen.
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Schmiergelder und ihre Annahme können im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung
legitimieren. Hierbei wird es insbesondere auf die Vertrauensstellung
gegenüber Dritten ankommen, die der Arbeitnehmer inne hat.
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Sexuelle Belästigungen begründen in der Regel eine fristlose Kündigung (Mobbing).
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Spesen - Unkorrektheiten berechtigen im allgemeinen
zur regelmäßig außerordentliche Kündigung.
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Straftaten,
die außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangen sind, rechtfertigen eine
außerordentliche Kündigung nur dann, wenn sie sich auf das Arbeitsverhältnis
auswirken, z.B. Vermögensdelikte eines Angestellten in Vertrauensstellung,
Diebstähle im, grobe Verkehrsdelikte eines Kraftfahrers usw. Anders bei
Straftaten während des Arbeitsverhältnisses, sofern diese nicht ganz
geringfügig sind. Schwarzfahrten mit betriebseigenen Pkws rechtfertigen die
außerordentliche Kündigung, wenn der Arbeitgeber diese ausdrücklich verboten
hat und die Einhaltung des Verbotes streng überwacht. Bei Missbrauch von
Kontrolleinrichtungen (Stempeluhren gilt dasselbe. Wird ein Arbeitnehmer in
Untersuchungshaft genommen oder zum Strafantritt geladen, so wird ihm die
Arbeitsleistung unmöglich, so dass eine außerordentliche Kündigung in der
Regel berechtigt ist.
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Tätlichkeiten gegenüber Kollegen rechtfertigen grundsätzlich die außerordentliche
Kündigung.
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Telefonate
können, wenn sie privat und unerlaubt geführt werden, nach wiederholter
Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen. Ortsgespräche zur Erledigung von
Besorgungen sind jedoch zulässig. Die unerlaubte Anfertigung von Fotokopien
berechtigt zur außerordentliche Kündigung nur, wenn sie ausdrücklich verboten
ist und die Einhaltung des Verbots streng überwacht wird.
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Urlaubsantritt - Wer eigenmächtig Urlaub antritt oder überschreitet, kann fristlos
gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn Urlaub zuvor genehmigt, dann aber aus
dringenden betrieblichen Gründen entzogen wurde.
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Verschwiegenheitspflicht - Der Arbeitnehmer hat über betriebsinterne Abläufe und
betriebsinterne Daten (Geheimverfahren, Kundenadressen, PC-Software,
Kalkulationsunterlagen) Verschwiegenheit zu wahren. Ein Verstoß gegen die
arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (Fahrlässigkeit kann genügen)
kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
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Wettbewerbsverbot - Während des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer jeden Wettbewerb mit seinem Arbeitgeber zu unterlassen. Ein
Verstoß kann eine außerordentliche Kündigung durchaus rechtfertigen.
Allenfalls die Vorbereitung der Selbständigkeit ist erlaubt. Kündigung (+) bei
Krankenschwester mit nebenberuflicher Heilpraktikertätigkeit, die an
Klinikpatienten ihre Visitenkarte verteilt.
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Alle Angaben
wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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