Möglichkeiten
neben/außer dem Zwangsvollstreckungsverfahren
Welche
anderen Möglichkeiten gibt es außer der Zwangsvollstreckung?
Welche
strafrechtlichen Konsequenzen können mit der Zwangsvollstreckung verbunden sein?
Was
ist zu tun, wenn der Schuldner wirklich nicht zahlen kann?

Welche anderen
Möglichkeiten gibt es außer der Zwangsvollstreckung?
Im folgenden soll nur ein kurzer Überblick über Möglichkeiten in
Sondergebieten neben der Zivilprozessordnung und dem Zwangsversteigerungsgesetz
gegeben werden. Im Einzelfall wird man sich speziellen Rechtsrat einholen
müssen.
Anderweitige Möglichkeiten:
 | Anfechtungsrecht und Durchgriffshaftung (wenn der Schuldner unpfändbar
ist) |
 | Außergerichtliche Schuldenbereinigung (Vergleich) |

Welche
strafrechtlichen Konsequenzen können mit der Zwangsvollstreckung verbunden sein?
Folgende Straftatbestände kommen in der Vollstreckungspraxis vor:
 | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) |
 | Verstrickungs- und Siegelbruch (§ 136 StGB) |
 | Eingehungsbetrug (§ 263 StGB) |
 | Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB) |
Wichtig:
Sollte es zu einer Anzeige durch den Gläubiger und somit zu einem
Strafverfahren und Verurteilung kommen, verschlechtern sich die
Vollstreckungsaussichten des Gläubigers drastisch. In der Regel wird eine
Geldstrafe zu Lasten des Angeklagten (Schuldners) verhängt, so dass dieser noch
weitere Schulden hat. Auf diese Geldstrafe zahlt der Schuldner vorrangig, da ihm
ansonsten Ersatzfreiheitsstrafe droht. Wenn möglich und zumutbar, sollte der
Gläubiger zunächst von einer Anzeige absehen und den Schuldner auffordern,
eine Anzeige zu vermeiden.

Was ist zu tun,
wenn der Schuldner wirklich nicht zahlen kann?
Wenn der Schuldner wirklich zahlungsunfähig ist, ergeben sich folgende
Konsequenzen:
 |
Bei Forderungen gegen juristische Personen
(z.B. Unternehmen, Gesellschaften des Handelsrechts): Ausvollstreckte
Forderungen gegen juristische Personen sind regelmäßig wertlos. |
 | Bei Forderungen gegen natürliche Personen (Menschen): Bestehen
Aussichten, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verbessern
werden, muss man entscheiden, wann man die Sache wieder aufgreifen möchte.
Der Titel wirkt 30 Jahre (allerdings nicht für Zinsen). Ferner gibt es
Inkassoinstitute, die gewerbsmäßig ausgeklagte Forderungen aufkaufen. Die
Preise betragen ca. 5% der ausgeklagten Forderung und weniger. |
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
|