|
Möglichkeiten neben/außer dem Zwangsvollstreckungsverfahren Welche
anderen Möglichkeiten gibt es außer der Zwangsvollstreckung? Im folgenden soll nur ein kurzer Überblick über Möglichkeiten in Sondergebieten neben der Zivilprozessordnung und dem Zwangsversteigerungsgesetz gegeben werden. Im Einzelfall wird man sich speziellen Rechtsrat einholen müssen. Anderweitige Möglichkeiten:
Folgende Straftatbestände kommen in der Vollstreckungspraxis vor:
Wichtig: Sollte es zu einer Anzeige durch den Gläubiger und somit zu einem Strafverfahren und Verurteilung kommen, verschlechtern sich die Vollstreckungsaussichten des Gläubigers drastisch. In der Regel wird eine Geldstrafe zu Lasten des Angeklagten (Schuldners) verhängt, so dass dieser noch weitere Schulden hat. Auf diese Geldstrafe zahlt der Schuldner vorrangig, da ihm ansonsten Ersatzfreiheitsstrafe droht. Wenn möglich und zumutbar, sollte der Gläubiger zunächst von einer Anzeige absehen und den Schuldner auffordern, eine Anzeige zu vermeiden. Was ist zu tun, wenn der Schuldner wirklich nicht zahlen kann?Wenn der Schuldner wirklich zahlungsunfähig ist, ergeben sich folgende Konsequenzen:
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
. |