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Informationen zur Rechtschutzversicherung Welche Ausprägungen von Rechtschutzversicherung
gibt es? Welche Ausprägungen von Rechtschutzversicherungen gibt es? Rechtschutzversicherungen können Rechtschutz in sehr unterschiedlichen Fällen gewährleisten:
Versichern können sich generell nichtselbständige Personen. Mitversichert sind deren Ehepartner, minderjährige und volljährige Kinder im Studium und in der Ausbildung (bis maximal bis zum 25. Lebensjahr). Dagegen sind folgende Umstände in der Regel in einer Rechtschutzversicherung nicht versichert:
Aus der Rechtschutzversicherung dürfen grundsätzlich keine Bußgelder oder
Geldstrafen beglichen werden. Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge? In erster Linie bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den - entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses - vereinbarten Versicherungsleistungen. Bei vielen Versicherungen kann durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes der Beitrag niedriger gestaltet werden. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind die Beiträge darüber hinaus im Bereich des Familien- und Verkehrsrechtsschutzes in der Regel günstiger. Vorgehen, wenn Rechtschutz erforderlich ist? Bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, der vielleicht vor Gericht ausgetragen wird, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits aufklären. Ihr Anwalt fragt in diesem Zusammenhang bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach, ob die die eventuell entstehenden Kosten übernommen werden. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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