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Informationen zur Rechtslage bei Time-Sharing Welche Rechte gelten bei
Time-Sharing? Im Falle von Time-Sharing ist das Reisevertragsrecht nicht anzuwenden. Die rechtlichen Möglichkeiten bei Time-Sharing werden bestimmt durch die komplizierten Vertragskonstrukte, Satzungen oder ähnliches, die bei Time-Sharing relativ häufig sind. Bei vielen Angelegenheiten, die z.B. die Instandhaltung des Appartements und die Verwaltung betreffen, ist auch das Recht des Landes anzuwenden, in dem sich die Ferienanlage befindet. Auch für den Konkursfall des Time-Sharing-Anbieters besteht in den meisten Fällen keine rechtliche Absicherung. Welche Rechte ergeben sich aus dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz?Das Teilzeit-Wohnrechtegesetz (TzWrG über timeshare.com) gilt für den Verkauf von Time-Sharing-Verträgen, die mindestens für die Dauer von drei Jahren ein Nutzungsrecht an einer Time-Sharing-Anlage verschaffen. Folgende Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Gesetz:
Obwohl das Teilzeit-Wohnrechtegesetz aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen wurde, gelten ähnliche Gesetze noch nicht in allen anderen EU-Ländern, dementsprechend gilt dort nicht der gleiche rechtliche Schutz wie in Deutschland. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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