Informationen zur Rechtslage bei Time-Sharing
Welche Rechte gelten bei
Time-Sharing?
Welche Rechte ergeben sich aus dem
Teilzeit-Wohnrechtegesetz?

Welche Rechte gelten bei Time
Sharing?
Im Falle von Time-Sharing ist das Reisevertragsrecht nicht anzuwenden. Die rechtlichen
Möglichkeiten bei Time-Sharing werden bestimmt durch die komplizierten
Vertragskonstrukte, Satzungen oder ähnliches, die bei Time-Sharing relativ häufig sind.
Bei vielen Angelegenheiten, die z.B. die Instandhaltung des Appartements und die Verwaltung
betreffen, ist auch das Recht des Landes anzuwenden, in dem sich die Ferienanlage
befindet. Auch für den Konkursfall des Time-Sharing-Anbieters besteht in den meisten
Fällen keine rechtliche Absicherung.

Welche Rechte ergeben sich aus dem
Teilzeit-Wohnrechtegesetz?
Das Teilzeit-Wohnrechtegesetz
(TzWrG über timeshare.com) gilt für den Verkauf von Time-Sharing-Verträgen, die mindestens für die Dauer
von drei Jahren ein Nutzungsrecht an einer Time-Sharing-Anlage verschaffen. Folgende
Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Gesetz:
 | Informationspflichten des Verkäufers: Der
Verkäufer muss den Kunden insbesondere über die Time-Sharing-Anlage, den Verkäufer, das
Appartement, die Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen und die zu erwartenden Kosten
informieren. Außerdem ist jedem Interessenten ein Prospekt in seiner Sprache
auszuhändigen, in dem die Informationen enthalten sein müssen, ebenso wie im Vertrag,
der ebenfalls in der Landessprache des Käufers auszufertigen ist. |
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Widerrufsrecht: Die Widerrufsfrist bei
Time-Sharing-Verträgen beträgt zehn Tage. Sie verlängert sich auf bis zu drei Monate,
insbesondere wenn der Verkäufer seinen Informationspflichten nicht oder nur ungenügend
nachkommt. |
 | Belehrung über das Widerrufsrecht: Die
Belehrung muss der Kunde in schriftlicher und drucktechnisch deutlicher Form erhalten. Die
Belehrung muss vom Kunden unterschreiben sein, außerdem muss sie Angaben zum Fristbeginn
und zur Adresse des Empfänger des Widerrufschreibens enthalten. |
 | Anzahlungsverbot: Anbietern ist es
verboten, vor Ablauf von zehn Tagen nach Übergabe der Vertragsurkunde, eine Zahlungen
einzufordern oder entgegenzunehmen. |
Obwohl das Teilzeit-Wohnrechtegesetz aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen wurde,
gelten ähnliche Gesetze noch nicht in allen anderen EU-Ländern, dementsprechend gilt
dort nicht der gleiche rechtliche Schutz wie in Deutschland.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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