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Allgemeines zu Lohn und Gehalt Wonach richtet sich die Höhe
von Gehalt und Lohn? Wonach richtet sich die Höhe von Lohn und Gehalt? Die Zahlung von Lohn ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers. Auch Begriffe wie Gehalt und Gage werden verwendet. Allgemein kann man von Arbeitsentgelt/ Arbeitsvergütung sprechen. Bei tariflicher Bindung des Arbeitgebers gelten die Bestimmungen des Lohntarifvertrages. Existiert eine Tarifbindung nicht und werden Bestimmungen des Tarifvertrages auch nicht Vertragsgegenstand, so kann der Arbeitgeber die Höhe der Vergütung frei regeln. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in Deutschland nicht. Das Arbeitnehmer-EntsendeG enthält hauptsächlich für das Baugewerbe die Möglichkeit zur Schaffung von Mindestlöhnen. Trotz Gleichbehandlungsgrundsatz kann der Arbeitgeber unterschiedliche Lohnhöhen bei gleicher Arbeit bestimmen; dies begründet sich durch das recht Einzelverträge abzuschließen. Eine Ausnahme gilt bei unterschiedlicher Lohnhöhe wegen des Geschlechts. Bei gleicher Arbeit (= Ausübung einer gleichen oder identischen Tätigkeit) Bei irrtümlich erfolgter zu hoher Vergütung eines Einzelnen ergibt sich kein Recht der anderen auf Angleichung (kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum). Was ist in Bezug auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu beachten? Obwohl gesetzlich nicht für alle Arbeitnehmer der Anspruch auf eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung gegeben ist, leitet das Bundesarbeitgericht für alle restlichen Beschäftigten den Anspruch auf eine Abrechnung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben her. Danach gilt: zum Lohnanspruch gehört auch die Lohnabrechnung. Die Lohnabrechnung muss ausweisen, welche Abzüge der Arbeitgeber vorgenommen hat. Zur Abführung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuern und Arbeitnehmeranteilen an den Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit ist er verpflichtet. Diese muss er richtig berechnen. Von einer drohenden Nachversteuerung muss er den Arbeitnehmer unterrichten. Hat der Arbeitgeber zuviel Lohn einbehalten/ abgeführt oder gar nicht geleistet, so besteht der Zahlungsanspruch natürlich fort. In diesem Fall sollten Sie entweder zunächst Ihren Anspruch im Rahmen des arbeitsrechtlichen Mahnverfahrens durchsetzen oder sogar den Weg der Arbeitsgerichte beschreiten. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |
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